Beschlüsse des Rates der Gemeinde Meinersen nach der Sommerpause:

Geschrieben am 24.10.2024
von meinersenapp


LED-Flutlicht, Sanierung Sportheim Ahnsen, Neuherstellung von Straßen,  Abweichungen von der örtlichen Bauvorschrift und neue Grundsteuerhebesätze


In seinen ersten beiden Sitzungen nach der Sommerpause beschäftigte sich der Rat mit der Neuherstellung von vier Gemeindestraßen in den kommenden zwei Jahren. Voraussetzung für den Ausbau ist eine finanzielle Förderung durch das Dorfentwicklungsprogramm.
Ausgebaut werden sollen in 2025 die Straßen „Am Marktplatz“ in Meinersen und die „Seershäuser Straße/Am Walde“ in Ohof. In 2026 sollen der „Okerring“ in Ahnsen und die „Wiedenroder Straße“ in Böckelse ausgebaut werden. Eine endgültige Entscheidung über den Ausbau der Wiedenroder Straße steht aufgrund der hohen Baukosten noch aus. Die Straße ist nur einseitig bebaut und der Anliegeranteil wäre von relativ wenigen Anliegern zu tragen. Die Ratsmitglieder stimmten deshalb dafür, den Ausbau der Wiedenroder Straße zunächst in das Jahr 2026 zu verschieben und in 2025 endgültig zu entscheiden, ob ein Ausbau stattfinden soll.
Begleitet wurde die erste Ratssitzung von zahlreichen Zuhörern, die eine Bürgerinitiative zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen gegründet haben.

Drei weitere Beschlüsse betrafen die Sportstätten in unserer Gemeinde. Auf den A- und B-Plätzen des TuS Seershausen und den B- und Tennisplätzen des SV MAP soll das Flutlicht auf LED-Technik umgerüstet werden. Der Förderanteil der Gemeinde wird von einem Drittel der Investitionskosten auf 40 % erhöht, weil sich beide Vereine nicht in der Lage sehen, mehr als 10 % der Gesamtkosten zu übernehmen. Weitere Fördermittelgeber sind der Landessportbund und der Landkreis Gifhorn. Die Ratsmitglieder beschlossen, dass die Gemeinde das rund 145 000 EURO teure Gesamtprojekt vorfinanziert und einen maximalen Zuschuss von 58 352,84 EURO zahlt. Zwei weitere Beschlüsse betrafen das durch Brand erheblich zerstörte Sportheim Ahnsen. Es soll saniert und durch einen großen teilbaren Gymnastikraum erweitert werden. Der Rat beschloss dafür die Aufstellung eines B- Planes und die Übertragung einer Teilfläche an den TuS Ahnsen, damit der Verein die bauliche Erweiterung auf seinem Grundstück vornehmen kann.
Außerdem ging es um vier Ausnahmen von der örtlichen Bauvorschrift „Meinersen – Hauptstraße West II“.
Die Samtgemeinde Meinersen möchte den Glasgang zwischen „Amtsschreiberhaus“ und „Scheune“ rückbauen und durch ein Verbindungsgebäude mit Sanitäranlagen ersetzen. Außerdem soll ein „Hochzeits- und Veranstaltungspavillon“ im Rathauspark errichtet werden. Die Baukörper weichen u.a. bzgl. der Dachneigung (Flachdach) und der Fassadengestaltung (verspiegelte Wände) von der örtlichen Bauvorschrift ab. Die Gemeinde Meinersen als Träger der Bauleitplanung stimmt den Ausnahmen unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Denkmalschutzbehörde zu.
 
Abschließend beschloss der Rat im Rahmen der Grundsteuerreform neue Hebesätze. Die Hebesätze verändern sich, weil die Werte für Gebäude und Grundstücke neu ermittelt wurden. Das jährliche
Gesamtsteueraufkommen von 1.385.100 EURO soll aber gleich bleiben. Ein höherer durchschnittlicher Gesamtwert der Wohngrundstücke bei der Grundsteuer B ergibt deshalb einen niederen Hebesatz. Im Rahmen der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 wird der Hebesatz für die Grundsteuer A wird mit Wirkung zum 1.1.2025 von 450 v.H. auf 559 v.H. erhöht. Der Hebesatz für die Grundsteuer B sinkt von 450 v.H. auf 329 v.H..

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Spanuth
Bürgermeister