Geflügelpest im Landkreis Gifhorn bestätigt – Stallpflicht für gehaltenes Geflügel angeordnet

Geschrieben am 26.10.2025
von Quelle:HP LK Gifhorn


⚠️ Aufstallpflicht für Geflügel im Landkreis Gifhorn

Der Verdacht auf einen Ausbruch der hochansteckenden Aviären Influenza (Vogelgrippe, Geflügelpest) im Landkreis Gifhorn hat sich bestätigt. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat die entsprechenden Befunde heute Morgen übermittelt.

In Reaktion auf den Ausbruch erlässt der Landkreis Gifhorn eine sofortige Stallpflicht für Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse).

📅 Die Aufstallpflicht gilt ab sofort und auf unbestimmte Zeit für den gesamten Landkreis Gifhorn.
🐔 Sie betrifft sowohl private als auch gewerbliche Tierhaltungen.

Betroffene Tiere müssen ab sofort in sicheren Ställen oder in geschützten Bereichen untergebracht werden, die vor dem Eindringen von Wildvögeln geschützt sind, um eine weitere Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern. Die Allgemeinverfügung, die diese Maßnahme regelt, wurde heute veröffentlicht und tritt ab morgen in Kraft.

🔹 Der Landkreis Gifhorn appelliert an alle Tierhalter, die Schutzmaßnahmen strikt einzuhalten.
🔹 Verfolgen Sie die aktuellen Entwicklungen aufmerksam.
🔹 Beachten Sie die Hinweise des Veterinäramts.

Tote oder kranke Wildvögel melden

Wer tote Vögel findet, soll dies bitte umgehend dem Veterinäramt des Landkreises Gifhorn melden:

Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail eine genaue Lagebeschreibung (gegebenenfalls Geokoordinaten) des Kadavers an sowie eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme. Die Kadaver werden zeitnah eingesammelt.

Fassen Sie tote Vögel nicht an!
🐦 Kranke Tiere können nicht behandelt oder untersucht werden – sie ziehen sich meist selbst zurück.

ℹ️ Hinweis: Eine Gefahr für die Bevölkerung besteht derzeit nicht. Dennoch ist erhöhte Wachsamkeit geboten – insbesondere bei vermehrten Tierverlusten oder auffälligem Verhalten in Geflügelbeständen.


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