Frage an den Bürgermeister Meinersen zum Thema: "Geflügelhaltung".

Geschrieben am 17.06.2025
von meinersenapp

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Eine Frage einer Bürgerin:

Guten Tag Herr Spanuth.

Darf man im Wohngebiet Hühner und Gänse halten?


Antwort von Herrn Spanuth:



Nach Rücksprache mit dem Fachbereich Ordnung sowie dem Fachbereich Planen und Bauen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

 
Im bauordnungsrechtlichen Bereich gibt es bestimmte Vorgaben und Regelungen bezüglich der Tierhaltung. Die aktuelle Rechtsprechung besagt, dass maximal zwei Hähne und zwanzig Hühner gehalten werden dürfen. Die Haltung von Gänsen in reinen Wohngebieten ist in der Regel nicht erlaubt, da sie als störend für die Wohnruhe angesehen werden.
 
 Die Zuständigkeit für die Tierhaltung im Wohngebiet liegt beim Landkreis Gifhorn, daher bittet unsere Verwaltung Sie, sich bei weiteren Fragen oder einer individuellen Beratung direkt an die untere Bauaufsichtsbehörde oder das Veterinäramt des Landkreises Gifhorn zu wenden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Spanuth

Bürgermeister der Gemeinde Meinersen
Stellv. Samtgemeindebürgermeister

 


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