Drohnen über Wohngebieten
Wo Technik auf Privatsphäre trifft, gelten klare Grenzen.
Aus der Samtgemeinde erreichte uns der Hinweis, dass in den vergangenen Tagen vermehrt Drohnenflüge über einem Wohngebiet beobachtet wurden. Deshalb möchten wir allgemein darauf hinweisen, was bei Drohnenflügen erlaubt ist – und wo insbesondere mit Blick auf Wohnbereiche und Privatsphäre Grenzen bestehen.
Drohnen können faszinieren – sie können aber auch verunsichern, besonders wenn sie über Wohngebieten, Gärten, Terrassen oder in der Nähe von Fenstern unterwegs sind.
Privatsphäre ist kein Nebenbereich
Besonders sensibel sind Drohnenflüge über oder nahe Wohnbereichen. Wenn mit einer Kameradrohne private Bereiche oder personenbezogene Daten erfasst werden, können Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte betroffen sein.
Quelle: DatenschutzkonferenzWas gilt grundsätzlich?
In der offenen Kategorie dürfen Drohnen grundsätzlich nur in Sichtweite geflogen werden. Die maximale Flughöhe liegt bei 120 Metern. Außerdem dürfen Drohnen nicht über Menschenansammlungen betrieben werden.
Kamera an Bord? Dann wird es sensibler.
Für viele Drohnen gilt eine Registrierungspflicht – insbesondere ab 250 Gramm. Auch leichtere Drohnen können registrierungspflichtig sein, wenn sie mit einer Kamera oder einem anderen Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten ausgestattet sind.
Quelle: Bundesministerium für VerkehrKritisch wird es besonders dann …
- wenn private Bereiche gezielt überflogen oder gefilmt werden,
- wenn Personen erkennbar aufgenommen werden,
- wenn Drohnen außerhalb der Sichtweite betrieben werden,
- wenn über Menschenansammlungen geflogen wird,
- wenn Abstände und Schutzbereiche nicht eingehalten werden.
Was tun bei auffälligen Drohnenflügen?
Wer den Eindruck hat, dass private Bereiche gefilmt werden, sollte möglichst Uhrzeit, Ort, Flugrichtung und besondere Beobachtungen notieren.
Bei konkretem Verdacht: Polizei informieren.
Das gilt besonders, wenn der Eindruck entsteht, dass Personen, Gärten, Terrassen oder Wohnbereiche gezielt gefilmt werden oder durch den Flug eine Gefahr entsteht.
Bei allgemeinen Fragen zu Drohnenregeln können zusätzlich die zuständige Luftfahrtbehörde oder die Gemeinde weiterhelfen.
Wichtig: Nicht selbst eingreifen und die Drohne nicht beschädigen.

