Pflegegeld ab Juli 2025: Flexibleres Entlastungsbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Ab dem 1. Juli 2025 tritt eine bedeutende Neuerung in der Pflegeversicherung in Kraft: Die bisherigen getrennten Leistungsbeträge für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Dieser sogenannte „Gemeinsame Jahresbetrag“ ermöglicht es Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, die Mittel flexibler mit weniger Bürokratie nach Bedarf einzusetzen.
💶 Höhe des gemeinsamen Jahresbetrags
Der Gesamtbetrag beträgt ab Juli 2025 jährlich bis zu 3.539 Euro. Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 können diesen Betrag nach ihren individuellen Bedürfnissen aufteilen – sei es für Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder eine Kombination aus beiden. Die bisherigen unterschiedlichen Übertragungsregelungen entfallen, was die Handhabung vereinfacht.
✅ Vereinfachte Voraussetzungen
Die bisherigen Anforderungen werden zum Vorteil angepasst:
• Verhinderungspflege: Die bisherige Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt!
Nutzen Sie Ihr Pflegegeld richtig – wir zeigen wie und beraten Sie gerne zu unserer „24-Stunden-Betreuung“
Unser Firmensitz:
Celler Str. 63, 38518 Gifhorn
Seniorenbetreuung Antczak in der MeinersenApp
"Gepflegt Zuhause bleiben"
Wir von der Seniorenbetreuung Antczak haben das Ziel, älteren Menschen den Alltag in ihren eigenen vier Wänden zu erleichtern und ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Unsere erfahrenen Betreuerinnen sorgen nicht nur für die notwendige Unterstützung im Haushalt oder bei der Körperpflege, sondern schaffen auch eine liebevolle, vertrauensvolle Atmosphäre in den eigenen vier Wänden. So entlasten wir nicht nur die Senioren, sondern auch die Angehörigen.
Vertrauen Sie auf uns, damit Ihre Angehörigen weiterhin in ihrem gewohnten Umfeld leben können – sicher, geborgen und stets bestens versorgt.